Die Situation der freiberuflichen Künstler*innen hat sich trotz Ankündigungen der Novemberhilfen und weiterer Hilfspakete nur wenig verbessert. Die Auszahlungen kommen nur schleppend voran. Auch wenn die Künstler*innen für ihre Ausfälle im November eine Entschädigung bekommen, sind damit die Verluste, die über das gesamte vergangene Jahr entstanden sind, nur zu einem Bruchteil aufgefangen. Weitere angekündigte Unterstützungen gehen aufgrund schwieriger Vorgaben an der Lebensrealität der Solo-Selbstständigen vorbei und kommen nicht bei den existenzbedrohten Künstler*innen an. Es gibt Förderprogramme, die bei Ausfall eines Konzertes die Ausfallgage für die Musiker*innen übernehmen. Da zurzeit aber kaum Konzerte geplant werden, können auch keinen Ausfallgagen in Rechnung gestellt werden.
Hartz IV als vorgeschlagenes Instrument zur Unterstützung verhindert zum Teil den Weg zurück in die künstlerische Selbstständigkeit. Gerade Jazzmusiker*innen müssen auch in Zeiten ohne Corona zum Teil unter prekären finanziellen Bedingungen arbeiten. Das durchschnittliche Jahreseinkommen 2019 eines/einer freiberuflichen Musiker*in lag laut Statistik der Künstlersozialkasse bei 15.310 EUR. Erfahrungsgemäß liegen die Einkommen der Jazzmusiker*innen unter dem Durchschnitt.
Die Jazz Musiker Initiative Hannover e.V. (JMI) hilft zusammen mit der Tonhalle Hannover e.V. seit Ende März 2020 unbürokratisch und hat die Jazzhilfe Hannover ins Leben gerufen (mehr hierzu: https://jmihannover.de/jazzhilfe-hannover). Mittlerweile konnten knapp 40.000 EUR an Spenden eingenommen und an 79 Jazzmusiker*innen aus Hannover ausgezahlt werden. Aufgrund der anhaltenden Spendenbereitschaft sind nach wie vor finanzielle Mittel vorhanden und wir können helfen. Dennoch sind diese Spenden selbstverständlich nicht ausreichend.
Die JMI schließt sich daher den Hauptforderungen der Allianz der Freien Künste an:
• Sofortiger Start und schnellstmögliche Erhöhung des im Rahmen der Neustarthilfe für
Solo-Selbstständige in Aussicht gestellten Zuschussbetrages auf monatlich mindes-
tens 1.180 € im Sinne eines fiktiven Unternehmer*innenlohns.
• Zwingende Einstufung von allen soloselbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden
als „direkt Betroffene“ im Rahmen der November- und Dezemberhilfen.
• Radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungs-
zwanges, Wegfall des de facto geltenden Mobilitäts-Verbotes etc.).
• Ernstzunehmende Einbeziehung der Branchen- und Fachverbände auf Bundesebene
und Landesebene bei der Ausgestaltung von Hilfs- und Fördermaßnahmen.
• Einrichtung eines überparteilichen, die Fachverbände einbeziehenden Runden Ti-
sches „Kunst und Kultur 2021 ff.“
JMI und Tonhalle begrüßen die jüngste Aufstockung des bundesweiten Hilfspaketes für die Kulturbranche im Februar 2021 um eine weitere Milliarde Euro. Jetzt komme es darauf an, dass die Hilfe nicht wie bisher an freischaffenden Künstler*innen vorbei geht.